Private Insolvenz

Ein Rettungsanker, wenn man's richtig angeht.

Eine Insolvenz für natürliche Personen, die sogenannte Privatinsolvenz, ist ein Verfahren zur Entschuldung.

 

Schulden – ein Wort, das vielen Menschen Angst macht. Dabei ist es in vielen Fällen unerlässlich, vernünftig sogar, Schulden aufzunehmen. Auf ein Eigenheim zu sparen, um dann kurz vor dem Ruhestand einzuziehen, ist nicht nur absurd, sondern aufgrund der Inflation auch gar nicht unbedingt günstiger. Hier ist die Verschuldung ein Weg, den großen Teil des Lebens auch wirklich etwas von der Immobilie zu haben. Schulden aufzunehmen, um wirtschaftlichen Anschub zu leisten, kann unbedingt sinnvoll sein.

 

Anders sieht es aus, wenn die Schulden nicht mehr zurückgezahlt werden können, wenn die monatlichen Verpflichtungen die Einkünfte übersteigen. Spätestens dann spricht man von Zahlungsunfähigkeit. Hier kann eine Privatinsolvenz langfristig Abhilfe schaffen.

 

In einem solchen Verfahren geht es darum, die Zahlungsfähigkeit des Betroffenen auf lange Sicht wiederherzustellen. Ein weiteres Ziel ist, die Gesamtheit der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Das bedeutet: zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu begleichen. Dazu übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verantwortung über die Insolvenzmasse, also Ihr Rest-Vermögen. Keine Angst, gerade in einem geregelten Verfahren wird dafür gesorgt, dass Sie alles behalten, was zu Ihrem Leben notwendig ist.

 

Im Gegensatz zu Unternehmen haben Sie als Privatperson (juristisch heißt das "natürliche Person") die Möglichkeit, am Ende des Verfahrens, das ist zumeist nach sechs Jahren, Ihre Restschuldbefreiung zu erlangen und damit wirtschaftlich neu anfangen zu können. Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung erläutere ich Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. 

 

Diese Privatinsolvenz ist ein Weg aus einer bis vor wenigen Jahren noch völlig ausweglosen Situation. Allerdings sollte ein Insolvenzantrag nie ohne anwaltliche Unterstützung erfolgen. Denn einfach ist dieses Verfahren auch im sogenannten privaten Bereich nicht.


Konkret biete ich Ihnen folgende Leistungen:

  • Schuldner- und Insolvenzberatung im Vorfeld oder während einer Insolvenz
  • Vorbereitung des Insolvenzverfahrens
  • Stellung des Insolvenzantrages 
  • Begleitung der Person während des Insolvenzverfahrens
  • Dialog mit den Beteiligten des Verfahrens:
    den Gläubigern
    dem Insolvenzverwalter
    dem Insolvenzgericht

 Selbstverständlich vertrete ich auch (wenngleich natürlich nicht in demselben Fall) die Seite der Gläubiger.

 

Was für den Laien schwer verständlich scheint: Zum einen verschafft mir diese Arbeit für alle meine Mandanten einen Vorteil, weil ich mich im Insolvenzrecht für natürliche Personen richtig gut auskenne. Zum anderen ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Parteien in der Regel auch die aussichtsreichste. Verhärtete Fronten enden meist in einer Lose-lose-Situation ...


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