Gesellschaftsrecht

Von der societas zur GmbH

Im Gesellschaftsrecht haben Sie eine erfahrene Partnerin an Ihrer Seite, wenn Sie mit mir zusammenarbeiten.

Sie wollen gründen oder haben gerade gegründet? Die Rechtsform Ihres Unternehmens ist Ihnen noch unklar, in diesem Punkt brauchen Sie dringend mal Durchblick? Was soll überhaupt ein Vertrag?

 

Eine gute Idee zur richtigen Zeit, das ist für Unternehmer die Perle in der Auster. Doch wenn Ihnen die Auster auf dem Weg ins Boot durchs Netz rutscht, war alles umsonst. Übertragen auf Ihr Unternehmen heißt das: Riskieren Sie Ihren Erfolg nicht durch Allerweltsverträge und fehlende Rechtsberatung. Ihr Unternehmen ist so individuell, wie es Ihre Verträge auch sein sollten.

 

Und die sind nie ein Zeichen von fehlendem Vertrauen – ein solider und passender Vertrag im Hintergrund schafft Ruhe und hält den Kopf frei. Er kann Probleme verhindern helfen, weil Rechte und Pflichten im Vorfeld klar definiert werden. Aber Beziehungen können scheitern, im Privaten und Beruflichen. Todesfälle können vertraute Konstellationen durcheinanderbringen. In schlechten Zeiten kann ein Vertrag eine Lebensversicherung sein.

Die Frage der Rechtsform

Lassen Sie mich ein paar (scheinbar) einfache Fragen stellen:

  • Was sind die übergeordneten Ziele Ihrer Gesellschaft?
  • Stehen die Gesellschafter fest?
  • Wer soll Ihre Gesellschaft nach außen vertreten?
  • Wer soll für Ihre Gesellschaft haften?
  • Was soll mit erwirtschafteten Gewinnen oder auch Verlusten passieren?
  • Wie sehen die steuerlichen Folgen einer Gesellschaftsbeteiligung aus?

Mit den Antworten auf diese und weitere Fragen fällt es mir leichter, Ihnen zu der Rechtsform zu raten, die am besten zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Gesellschaft passt.

Der Gesellschaftsvertrag

 

Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, sollten Sie einen schriftlichen Gesellschaftervertrag aufsetzen. Für einige Gesellschaftsformen wie die GmbH ist solch ein Vertrag sogar Pflicht. Doch auch ohne gesetzliche Verpflichtung sollten Sie, wie schon gesagt, in einem Vertrag alle Antworten für Ihr Unternehmen schriftlich fixieren. Ein persönlicher Rat von mir: Sollte sich ein Geschäftspartner diesem Ansinnen verweigern, würde ich noch einmal gründlich nachfragen, ob dieser "Partner" mit Ihnen wirklich durch Dick und Dünn gehen wird.

 

Sollten Sie ein "Nein" auf diese Frage erst zu spät bemerken, kommt es zu einem Konflikt zwischen Partnern. Ich helfe Ihnen gerne, diesen Konflikt beizulegen und versuche zunächst alles, dies ohne einen Streit vor Gericht zu tun. Ich lasse mich dabei immer von folgendem Satz leiten:

So lange man miteinander verhandelt, hat man jede Menge Spielräume.

Ist man erst vor Gericht, bekommt man ein Urteil.

Änderung einer Gesellschaft

Die Zeiten ändern sich, und so wird sich auch Ihre Gesellschaft ändern. Oder das Umfeld: Gesetze ändern sich, betriebliche Strukturen, ökonomische Faktoren. Und da ist es dann auch keine Seltenheit, dass eine Anpassung der Gesellschaftsform ratsam ist. 

 

Hier helfe ich Ihnen bei formalen Fragen, etwa der Vorbereitung von Beschlussvorlagen und Versammlungen der Gesellschafter.

 

Sind Sie sich mit Ihrem bestehenden Vertrag eigentlich sicher? 

  • Wann haben Sie Ihren Vertrag zuletzt mal richtig unter die Lupe genommen?
  • Hat die Entwicklung Ihrer Gesellschaft ihren Vertrag veralten lassen?
  • Von wann ist der überhaupt ... entspricht er noch der gültigen Rechtslage?
  • Ist es gar ein "geerbter" Vertrag, den Sie zusammen mit der Gesellschaft erworben haben?

Was ist im Falle einer Trennung? 

 

Es kann immer dazu kommen, dass Partner auch geschäftlich getrennte Wege gehen. In gegenseitigem Einvernehmen, aber immer wieder auch mit gegenläufigen Interessen. Auch zu einem wasserdichten Vertrag kann es plötzlich verschiedene Ansichten geben. Lassen Sie mich die Angelegenheiten in aller Ruhe regeln, das spart Zeit, Nerven und letztlich auch Geld.

 

Wenn es zu Ende ist

 

Es gibt in der Regel drei Gründe dafür, dass eine Gesellschaft einvernehmlich aufgelöst wird.

  • Der erste ist, dass die Ziele der Gesellschaft erreicht wurden und es keine weiteren Ziele gibt.
  • Der zweite ist, dass ein Ereignis eintritt, das die für diesen Fall vertraglich festgelegte Auflösung der Gesellschaft nach sich zieht.
  • Der dritte ist, dass alle Gesellschafter eine Auflösung wünschen.

Der Auflösung der Gesellschaft folgt die sogenannte Auseinandersetzung, also das tatsächliche Abwickeln der Gesellschaft. Die Geschäftstätigkeit wird eingestellt, Verträge beendet und das vorhandene Vermögen verwertet, um etwaige Schulden zu bezahlen. Hier gilt es, die rechtlichen Regelungen einzuhalten. Dafür stehe ich an Ihrer Seite.

 

Die Auseinandersetzung führt erfahrungsgemäß leider doch recht häufig zu Uneinigkeit. Eine Lebensphase abzuschließen, das ist nicht immer einfach und führt oft zu Befindlichkeiten bei den Beteiligten. Meine Aufgaben sind hier das Erreichen einer einvernehmlichen Lösung durch Verhandlung mit den Betroffenen. Denn eines gilt es unbedingt zu verhindern: einen jahrelangen und zehrenden Rechtsstreit unter ehemaligen Partnern, aus dem alle als Verlierer hervorgehen.  Sollte das dennoch unvermeidlich sein, bin ich natürlich auch gerne vor Gericht an Ihrer Seite. 

Welche Absicherungen sind über einen Vertrag hinaus sinnvoll?

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte setzen sich in Ihrem Berufsleben ohnehin einer Vielzahl an Risiken aus, mit denen sie in einem Angestelltenverhältnis nie in Kontakt gerieten. Verständlich, dass sie unnötige Risiken so gut wie möglich ausschließen wollen. Gegenüber den Finanzämtern, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern, aber auch gegenüber Gläubigern können Fehler schnell teuer werden, wenn betriebliche Haftung und Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen.

 

Lassen Sie sich zu möglichen Haftszenarien von mir beraten! Sie brauchen hier einen Maßanzug, mit mir bekommen Sie ihn. Damit Sie entspannen und ruhig schlafen, und damit Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen, Ihrer Gesellschaft widmen können. Und ganz nebenbei: Haben Sie einen Geschäftsführeranstellungsvertrag, der sich auf dem aktuellen Stand und im Kontext mit den gesellschaftlichen Regelungen befindet? Auch die Erstellung oder Prüfung dieses Dokuments ist fester Bestandteil meiner Tätigkeit.


Wir setzen uns zusammen und erörtern Ihre Situation in aller Ruhe. Und ziehen dann die richtigen Schlüsse für Sie. Im Einzelnen kann das konkret so aussehen:

  • Führen von Vertragsverhandlungen und Erstellen der Vertragsdokumente (z. B. Gesellschaftsverträge und Geschäftsführeranstellungs-Verträge)
  • Generelle Klärung von Haftungsfragen für Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Unterstützung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in formalen Fragen (z. B. bei der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen)
  • Begleitung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern
  • Auseinandersetzungen mit der Geschäftsleitung oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern
  • Investition/Desinvestion in/aus Unternehmen als asset deal oder share deal

Ein Blick zurück ...

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den juristischen Regeln privatrechtlicher Personenvereinigungen. Ein Vorgänger der heutigen GbR, die societas, ist seit Ende des 18. Jahrhunderts bekannt.

 

1861 erscheint das erste Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, in dem das Gesellschaftsrecht erstmals geregelt wird. Heute sind viele Gesellschaftsformen hinzugekommen, das Recht ist komplexer geworden. Juristische Beratung kann in Deutschland wichtig sein für:

  • Vereine (auch Parteien, Gewerkschaften, Interessenverbände)
  • Genossenschaften
  • Personengesellschaften wie
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Partnerschaftsgesellschaften
    • Kommanditgesellschaften (KG)
    • Offene Handelsgesellschaften (oHG)
    • Stille Gesellschaften
    • Reedereien (Baureedereien, Partenreedereien)
    • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, gGmbH)
  • Aktiengesellschaften

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